Michael Ennenbach
Gebäudereinigung und Gala Bau   Qualität durch Wissen und Erfahrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Michael Gebäudereinigung/Gala Bau 
1. Geltungsbereich
Für sämtliche gärtnerische Arbeiten und sonstige Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen

Geschäftsbedingungen. Abweichende Vertragsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit. 

2.Auftragserteilung

2.1 Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend.
2.2 Mit der Bestellung von Waren oder Leistungen erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen.


3. Preise / Stundenlohnarbeiten
3.1 Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn die Mehrwertsteuer nicht
ausdrücklich ausgewiesen wurde. Sofern sich die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss erhöhen sollte, sind wir
berechtigt, diese im gleichen Umfange zu erhöhen.
3.2 Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, sind die in dem Angebot / der Auftragsbestätigung an-
gegebenen Preise Einheitspreise. Pauschalpreisvereinbarungen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
3.3 Soweit zwischen Vertragsabschluss und tatsächlicher Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen sind wir berechtigt,
zwischenzeitliche Erhöhungen der Material-, Lohn- und sonstiger Kosten auf Grundlage der ursprünglichen Preiskalkulation
an den Auftraggeber weiter zu geben. Dies gilt nicht, wenn ein Festpreis vereinbart ist oder wir uns in Lieferverzug befinden.


4. Liefertermine
Liefertermine oder Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Einhaltung der Liefer- und
Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers voraus. Im
Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände verlängert sich,
wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung gehindert sind, Ausführungsfrist oder die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung
sowie einer angemessenen Anlaufzeit.


5. Gewährleistung
5.1 Die Ausführungen der Arbeiten durch uns erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.
5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut, die vom Auftraggeber geliefert werden, wird von uns keine Gewährleistung
übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herrühren.
5.3 Eine Gewährleistung für das Anwachsen von Pflanzen und Rasen wird nur übernommen, wenn uns Auftrag zur Fertig-
stellungspflege einschließlich der erforderlichen Wässerungsgänge erteilt wird. Sie erfolgt unter Ausschluss witterungs-
bedingter Schäden und Folgeschäden sowie unter Gewährleistungsausschluss für Schäden in Folge höherer Gewalt.
5.4 Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen.                                                                       
5.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers wurde von der VOB/B bislang abweichend vom BGB geregelt. Nach der VOB/B des Jahres 2002 sind die Mängelansprüche für Bauwerke in vier Jahren und die für Arbeiten an einem Grundstück in zwei Jahren verjährt (§ 13 Nr. 4 Abs.

6. Haftung
6.1 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns ist die Höhe eines evtl. Schadenersatzanspruchs begrenzt auf den
Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vor Vertragsschluss schriftlich auf
besondere Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhen hinzuweisen.
6.2 Unsere Haftung für Schadensersatz und für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen aus anderen Rechtsgründen ist auf
grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und 
Erfüllungsgehilfe.  6.3 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.


7. Zahlungsbedingungen
7.1 Wir sind berechtigt, Rechnungen für erbrachte Teilleistungen zu erstellen.
7.2 Sämtliche Rechnungen sind sofort ohne Abzug nach Zugang fällig. Werden Rechnungen über Teilleistungen nicht
pünktlich gezahlt, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
7.3 Wir sind berechtigt, für jede Mahnung, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, Mahnkosten in Höhe von 5,00 geltend zu
machen.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Lieferungen (Baustoffe, Bauteile und Pflanzen) unser
Eigentum, soweit sie mit dem Grundstück noch nicht verbunden sind.
8.2 Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so hat dieser nach vorheriger Ankündigung zu dulden, dass wir Baustoffe,
Bauteile und Pflanzen, auch wenn diese bereits mit dem Grund und Boden fest verbunden sind, aufnehmen und unter Anrechnung
zum Zeitwert und auf die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge zurück nehmen und uns aneignen.

9. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Für unsere Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des § 38 ZPO ist ausschließlicher Erfüllungsort der Gerichtsstand der Sitz unseres
Betriebes.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, 
beeinträchtigt die die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.